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AG Neuss, 16.02.2016 - 88 C 313/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustimmung zur Mieterhöhung für eine Wohnung i.R.d. ortsüblichen Vergleichsmiete
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zustimmung zur Mieterhöhung für eine Wohnung bei höherer ortsüblicher Vergleichsmiete
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Die Angabe von Vergleichswohnungen i.S.d. § 558a Abs.2 Nr.4 BGB stützt die Berechtigung eines Mieterhöhungsverlangens
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zustimmung zur Mieterhöhung für eine Wohnung bei höherer ortsüblicher Vergleichsmiete
- anwalt.de (Kurzinformation)
Renovierung durch den Mieter: Mieterhöhung zulässig?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 322/04
Zulässigkeit eines Mieterhöhungsverlangens bei Ortsüblichkeit der Ausgangsmiete
Auszug aus AG Neuss, 16.02.2016 - 88 C 313/14
Bei der ortsüblichen Vergleichsmiete handelt es sich nicht um einen punktgenauen Wert, sondern um eine Bandbreite (BGH, Urt. v. 6.7.05, VIII ZR 322/04, Rn. 11 - juris). - BGH, 08.04.2014 - VIII ZR 216/13
Wohnraummiete: Wirksamkeit eines unter Angabe von Vergleichswohnungen erklärten …
Auszug aus AG Neuss, 16.02.2016 - 88 C 313/14
Eine Vergleichbarkeit muss insbesondere nicht in Bezug auf alle fünf Merkmale bestehen, erforderlich ist vielmehr eine Gesamtschau (BGH, Urt. v. 8.4.14, VIII ZR 216/13, Rn. 1 - juris;… Börstinghaus, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 12. Auflage, 2015, § 558a Rn. 109). - BGH, 07.07.2010 - VIII ZR 315/09
Zur Berücksichtigung von Wohnwertverbesserungen durch den Wohnungsmieter bei …
Auszug aus AG Neuss, 16.02.2016 - 88 C 313/14
Soweit der Beklagte behauptet hat, unentgeltlich umfangreiche Arbeiten an der Wohnung durchgeführt zu haben und daher die ortsübliche Vergleichsmiete erheblich sein, gilt folgendes: Wohnwertverbesserungen, die der Mieter auf eigene Kosten und ohne entsprechende Vereinbarung vorgenommen hat, sind bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht zu berücksichtigen (BGH, Urt. v. 7.7.10, VIII ZR 315/09, Rn. 12 - juris).